Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Gemeinschaftseigentum Leinfelden Echterbingen

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Wohnungseigentümergemeinschaften sind häufig brisant in juristischer und persönlicher Hinsicht. Dies betrifft sowohl die rechtliche Beziehung der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander als auch im Hinblick auf die Hausverwaltung. Wir beraten Sie als Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft und als professioneller Hausverwalter praxisorientiert und umfassend.

Sei es bei der Begleitung beim Kauf von Wohnungseigentum, der Vertragsprüfung der Korrespondenz mit externen Dienstleistern, wir führen Sie zum Ziel. Bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie bei der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und bei Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen verfügen wir über das umfassende Instumentarium professioneller Interessenvertretung.

Häufig werden wir für folgenden Themen zu Rate gezogen: Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum, Reichweite eines Sondernutzungsrechts, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage und Umgang mit insolventen Miteigentümern, Prüfung und Erstellung von Verwalterverträgen
 

Ihr Ansprechpartner ist Herr RA und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dr. Martin Ludwig.

Bitte beachten Sie hierbei, daß kein Fall dem anderen gleicht und Sie zur abschließenden Klärung Ihrer Fragen einen Anwalt Ihres Vertrauens befragen sollten.

 
drtm-pplc 2012-05-24 wid-147 drtm-bns 2012-05-24